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Die Kanzlei verfügt über ein hohes Wissen bei der Geltendmachung von Honoraren von Steuerberater und Wirtschaftsprüfern und in der Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen. Die Kanzlei vertritt ständig vor den Land- und Oberlandesgerichten mit der gerichtlichen Geltendmachung von Honorarforderungen und der Abwehr von Schadensersatzforderungen von Mandanten.

Herr Ritzer vertieft und aktualisiert ständig sein Wissen durch die Tätigkeit als Dozent bei der Steuerberaterkammer, München sowie vor Berufsverbänden und –Kammern.

Seit längerer Zeit begleitet die Kanzlei auch Kollegen bei berufsrechtlichen Komplikationen und in Auseinandersetzungen mit der Berufsaufsicht bei den Kammern.

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